Innovative Technologie und kompromisslose Qualität machen sich bezahlt

OSRAM erweitert die Garantie für seine Systeme Elektronische Betriebsgeräte und LED-Module.

Nachfolgend finden Sie die Garantiebedingungen.



Garantiestufe 3a

LED-Systeme von OSRAM bestehend aus LED-Modulen und elektronischen Betriebsgeräten OPTOTRONIC sind optimal aufeinander abgestimmt. Deshalb gibt OSRAM bei einem gemeinsamen Einsatz von LED-Modulen mit OPTOTRONIC Betriebsgeräten eine Systemgarantie von 3 Jahren.

Die System+ Garantie (LED-Modul + EVG) bezieht sich auf die Elektronischen Betriebsgeräte OPTOTRONIC und deren Betrieb mit folgenden LED-Modulen von OSRAM: LINEARlight-DRAGON, COINlight-OSTAR, OSTARhex, LINEARlight POWER Flex, DRAGONtape, DRAGONpuck, DRAGONeye, DRAGON-X, COINlight Colormix, LINEARlight Colormix Flex, LINEARlight Colormix, DRAGONchain Colormix, LINEARlight-DRAGON Colormix, LINEARlight, LINEARlight Flex, BACKlight, DRAGONchain, COINlight, EFFECTlight.

Für die erweiterte 3-Jahres-Systemgarantie ist eine Registrierung der Beleuchtungsanlage bei OSRAM erforderlich. Die Erfassung können Sie hier vornehmen. Die Erfassung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage erfolgt sein.

Die System+ Garantie (LED-Modul + EVG) gilt nur für Beleuchtungsanlagen ab einer elektrischen Anschlussleistung von mindestens 100 W.

Die 3-Jahres-Systemgarantie erstreckt sich auf LED-Module und elektronische Betriebsgeräte, die entsprechend den OSRAM-Vorgaben betrieben werden. Im Falle eines Mangels übernimmt OSRAM die kostenlose Reparatur, liefert kostenlosen Ersatz oder erteilt eine Gutschrift für LED-Module und OPTOTRONIC Betriebsgeräte, die nachweislich aufgrund eines Material- oder Herstellerfehlers im jeweiligen Garantiezeitraum ausgefallen sind.

OSRAM behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruches selbst zu entscheiden. Dies erfordert eine Rücksendung der ausgefallenen LED-Module und OPTOTRONIC Betriebsgeräte zur Fehleranalyse an die Registrierungsadresse, einschließlich einer beigelegten Kopie des Erfassungsbogens.

Allgemeine Bedingungen

Für die Garantiestufe 3a ist eine Registrierung nach Inbetriebnahme erforderlich.

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten unabhängig davon und parallel dazu.

Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die OSRAM-Niederlassung im jeweiligen Land.

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