Innovative Technologie und kompromisslose Qualität machen sich bezahlt.
OSRAM erweitert die Garantie für seine Systeme Elektronische Betriebsgeräte und Hochdruckentladungslampen.
Nachfolgend finden Sie die Garantiebedingungen:

Garantiestufe 3c
Hochdruckentladungslampen-Systeme, bestehend aus EVG und Leuchtmittel von OSRAM erhalten volle 5 Jahre Garantie auf Elektronische Vorschaltgeräte POWERTRONIC und 1 volles Jahr Garantie auf die Hochdruckentladungslampen HCI/HQI, bezogen auf die Elektronischen Betriebsgeräte POWERTRONIC der Baureihen PTi und PT-FIT und deren Betrieb mit folgenden Hochdruckentladungslampen von OSRAM:
- HCI - alle Lampentypen und Leistungen bis 150 W
- HQI-T und HQI-TS in den Leistungen 70 und 150 W
Hochdruckentladungslampen-Systeme, bestehend aus EVG und Leuchtmittel von OSRAM erhalten volle 5 Jahre Garantie auf Elektronische Vorschaltgeräte POWERTRONIC und 1 volles Jahr Garantie auf die Hochdruckentladungslampen HCI/HQI, bezogen auf die Elektronischen Betriebsgeräte POWERTRONIC der Baureihen PTo und deren Betrieb mit folgenden Hochdruckentladungslampen von OSRAM:
- HCI-T, HCI-T/P, HCI-E/P und HCI-TX/P für Leistungen bis 150 W
- HQI-T und HQI-TS in den Leistungen 70 und 150 W
Hochdruckentladungslampen-Systeme, bestehend aus EVG und Leuchtmittel von OSRAM erhalten volle 5 Jahre Garantie auf Elektronische Vorschaltgeräte POWERTRONIC und 2 volle Jahre Garantie auf die Hochdruckentladungslampen HCI-TT, NAV 4Y und NAV SUPER 4Y, bezogen auf die Elektronischen Betriebsgeräte POWERTRONIC der Baureihen PTo und deren Betrieb mit folgenden Hochdruckentladungslampen von OSRAM:
- HCI-TT, NAV-E 4Y, NAV-T 4Y, NAV-E SUPER 4Y und NAV-T SUPER 4Y für Leistungen bis 150 W
Es wird eine jährliche Brenndauer von maximal 4.000 Brennstunden vorausgesetzt. Die System+ Garantie (EVG + Leuchtmittel) gilt für Beleuchtungsanlagen ab 25 Brennstellen. Die System+ Garantie (Lampe + EVG) gilt für den Betrieb bei 100 % Leistung, nicht bei Leistungsreduzierung.
Allgemeine Bedingungen
- Für die Garantiestufe 3c ist nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage eine Registrierung bei OSRAM erforderlich.
- Die 5/1- und 5/2-Jahres-Systemgarantie erstreckt sich auf Elektronische Betriebsgeräte und Leuchtmittel, die entsprechend den OSRAM-Vorgaben und geltenden IEC-Vorschriften betrieben werden. Die Systemgarantie bezieht sich ausschließlich auf die Anlagen-Erstbestückung.
- OSRAM behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruches selbst zu entscheiden. Dies erfordert eine Rücksendung von ausgefallenen EVG und Leuchtmitteln zur Fehleranalyse an die Registrierungsadresse (mit Übersendung der Kopie der erfolgreichen Registrierung). Im Falle eines Mangels übernimmt OSRAM die kostenlose Reparatur, liefert kostenlosen Ersatz oder erteilt eine Gutschrift für EVG und Leuchtmittel, die nachweislich aufgrund eines Material- oder Herstellerfehlers im jeweiligen Garantiezeitraum ausgefallen sind.
- Die Erfassung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage erfolgt sein.
- Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten unabhängig davon und parallel dazu.
- Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die OSRAM-Niederlassung im jeweiligen Land.
